Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind automatisch Bestandteil einer jeden Mietung.

 

Stand: 25.01.2025

 

  • 1 Allgemeines:
  1. Dieser AGBs gelten für die Mietung des/der im bestätigten Angebot bzw. unterzeichneten Mietvertrag aufgeführten Mietartikel(s) (nachfolgend auch Mietgegenstand genannt). Der Vertrag wird abgeschlossen zwischen der Firma Good Vibes Dornieden, Josefstraße 2a, 54576 Hillesheim (nachfolgend Markus Dornieden oder Vermieter genannt) und dem im Mietvertrag genannten Mieter.

  2. Dieser AGBs werden dem Mieter nicht explizit übermittelt. Sie sind automatisch Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen Good Vibes Dornieden und dem im Mietvertrag genannten Mieter.

 

  • 2 Leistungsumfang:
  1. Markus Dornieden vermietet die in der Auftragsbestätigung genannten Mietartikel.
  2. Art und Umfang des/der vermieteten Artikel und dazugehörigen Zubehörs ist aus dem Auftrag bzw. vom Mieter bestätigten Angebot ersichtlich. Ebenso Mietdauer, Veranstaltungsort, Höhe der Miete sowie Vereinbarungen zur Lieferung, Betreuung und Abholung.

 

  • 3 Mietbedingungen:
  1. Der Mieter ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt ist schriftlich dem Vermieter bekannt zu geben und gilt nur nach schriftlicher Rückbestätigung durch den Vermieter.

Die Stornierungskonditionen sind dem Mietvertrag zu entnehmen.

 

  1. Der Mieter muss das erstellte Layout für den Ausdruck per Designabnahme bestätigen. Im Falle einer Stornierung bei bereits erstellen Layouts fallen unabhängig der Stornogebühren 50€ an.

  2. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht verschuldete Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschaden, überdurchschnittliche Verkehrsbehinderung, technisches Versagen, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen etc. berechtigen den Vermieter, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters, vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.

  3. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die im Angebot genannten Geräte durch funktionsgleiche, andere Geräte zu ersetzen. Diese können von der Größe oder Farbe abweichen.

  4. Die Mietzeit beginnt und endet nach Vereinbarung. Auf- und Abbau wird nicht berechnet.

 

  1. Der Mieter bestätigt mit Übernahme des Mietgegenstandes, dass er den Mietgegenstand inklusive Zubehörs vollständig und mängelfrei übernommen hat.

  2. Die Mietgebühr richtet sich nach dem im Angebot bzw. Auftrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Beendung der Nutzung bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr.

  3. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an dem Mietgegenstand und Zubehör durch ihn, seine Gäste oder Dritte entstehen. Auch zufällige Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter. Im Falle von Beschädigungen oder Abhandenkommens des Mietgegenstandes in Gänze oder zum Teil hat der Mieter den entstandenen Schaden zu ersetzen. Sollten dadurch bedingt nachfolgende Vermietungen des Mietgegenstandes storniert werden müssen (z. B. weil der Mietgegenstand zum Mietbeginn des nachfolgenden Mietvertrages noch nicht wieder voll funktionstüchtig ist) hat der Mieter auch den hierdurch entstandenen Schaden auszugleichen. Dem Mieter wird vom Vermieter eine Rechnung über die Kosten der Behebung der Schäden gestellt. Der Mieter haftet nicht für Defekte, die offensichtlich ohne äußere Einwirkung und auf altersbedingten Verschleiß der Geräte zurückzuführen sind. Sollte der Mietgegenstand oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und den Vermieter zu benachrichtigen.

 

  1. Falls der Mietgegenstand inklusive allem mitgelieferten Zubehör nicht oder nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben wird, wird zusätzlich zum Restbetrag ein Betrag für die Reparatur bzw. Ersatz der beschädigten oder fehlenden Teile berechnet.

 

  1. Für fehlende bzw. beschädigte Requisiten berechnen wir folgende Pauschalpreise pro Stück:
    1. Holzschilder: 2€
    2. Brillen: 4€
    3. Hüte: 15€
    4. Haarreife: 7€
    5. Sonstiges: 2€

 

  1. Dem Mieter wird empfohlen, eine Versicherung über die Mietdauer abzuschließen.

 

  1. Ein berechtigter Anspruch auf Schadensersatz durch den Mieter oder eine unvollständige Leistungserbringung seitens des Vermieters beschränkt sich in der Höhe auf den Mietpreis. Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Alle Haftungsbeschränkungen des Vermieters gelten auch gegenüber Dritten.

  2. Die Mietgegenstände sind vollzählig, voll funktionstüchtig und im sauberen Zustand zurückzugeben. Verschmutzt zurück gebrachte Mietgegenstände werden auf Kosten des Mieters gereinigt. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defekte Mietgegenstände.

 

  1. Nach Beendung des Mietzeitraumes stellt der Vermieter Fehlbestände fest und beurteilt nach seinem Ermessen den Zustand des Mitgegenstandes inklusive Zubehörs.

  2. Der Vermieter stellt dem Mieter nach Rückgabe des Mietgegenstandes eine Rechnung aus. Der Mietpreis ist im bestätigen Auftrag ersichtlich. Eventuell anfallende Zusatzkosten (Schadenersatz, verspätete Rückgabe, fehlende Requisiten, etc) sind in der Rechnung angeführt. Der Mieter verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag ohne Abzüge innerhalb von 14 Werktagen auf das Konto des Vermieters zu überweisen.

  3. Der Mieter erhält die Fotos/Audiodateien über einen persönlichen Downloadlink innerhalb von fünf Werktagen nach Veranstaltungsdatum.

 

  1. Im Falle einer Mietung der Fotobox mit Aufsichtspersonal stellt der Mieter dem Personal ausreichend alkoholfreie Getränke sowie die übliche Verpflegung zur Verfügung.

  2. Bei Buchung wird eine Terminreservierungs-Gebühr (Anzahlung) in Höhe von 50% fällig. Diese ist bis spätestens 14 Tagen nach Unterzeichnen des Vertrages zu entrichten.

 

  1. Bei technischen Störungen ist in jedem Fall und umgehend der Vermieter telefonisch zu kontaktieren (von Veranstaltungsbeginn bis 01:00 nachts), um eine Behebung der Störung zu ermöglichen. Bei Störungen nach 01:00 kann der Vermieter nicht für technische Störungen belangt werden.